Ergotherapie Oliver Bosch
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Handtherapie

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Wir behandeln Patienten mit Funktionseinschränkungen der oberen Extremitäten:

 
• Einschränkung der Greiffunktion der Hand und/oder der Fingerfunktion
• Einschränkung der Beweglichkeit der Schultergelenke und/oder der Ellenbogengelenke
• Einschränkung der Sensibilität (gestörtes Berührungsempfinden, z.B. Mißempfindung warm/kalt...)
• Taubheitsgefühl
• nach Verletzungen wie z.B. Kreissägenverletzungen, Quetschungen, Amputationen
• bei Gelenkerkrankungen wie Arthrose, Rheuma etc.
 

Ziele und Inhalte der Therapie:

 
• Bestmögliches Wiederherstellen der normalen Bewegungabläufe
• Erlernen und Trainieren der Alltagsfunktionen
• Unterstützung zu einer Rückkehr/Wiedereinstieg in das Berufsleben
• Schmerzminderung
• Verbesserung der Beweglichkeit
• Kraftsteigerung
• Normalisierung des Berührungsempfindens
 

Wie bekomme ich Ergotherapie verordnet?

Die Behandlung erfolgt mit einem gültigen Rezept, das Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt bekommen können.
 

Wer bezahlt die ergotherapeutische Behandlung?

Die gesetzliche Krankenkasse. Allerdings verbleibt ein Eigenanteil von ca. 15% plus 10,00 Euro Rezeptgebühr, die der Patient tragen muß. Diese Kosten führt unsere Praxis an die Krankenkasse ab. Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Therapie in der Regel nach vorheriger Absprache/Genehmigung.